Das ist uns wichtig!
Vertraulichkeit:
Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Wir stehen unter Schweigepflicht.
Kostenfreiheit:
Unsere Angebote sind für Ratsuchende kostenlos.
Freier Zugang:
Ratsuchende können sich bei uns direkt, ohne Vermittlung durch Dritte anmelden.
Freiwilligkeit:
Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind.
Unabhängigkeit:
Wir orientieren unsere Beratung ausschließlich an den Anliegen der Rat- suchenden und fachlichen Kriterien.
Beratungslehrerin
Frau Martina Dreher
Gerne können Sie Ihre Beratungslehrkraft auch über das Sekretariat der Schule kontaktieren.
Beratungsangebote durch die Beratungslehrkraft
Für Schülerinnen und Schüler
Manchmal läuft es mit der Schule einfach nicht rund. Wir sind für Dich da, z.B. wenn
- es Dir schwerfällt, zu lernen oder Dich zu konzentrieren.
- Du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast.
- Du Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern hast.
Für Erziehungsberechtigte
Wir sind für Sie da …
… bei Fragen zur Schullaufbahn
- im Rahmen der Einschulung
beim Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen - in der Orientierungsstufe
bei einem Schul(art)wechsel - bei Entscheidungen über Bildungsabschlüsse
Im Rahmen der Beratung durch eine Beratungslehrkraft können beispiels- weise folgende Fragen besprochen werden:
- Welche Schulart ist der richtige Lernort für mein Kind?
- Wo kann mein Kind mit seinen Stärken und Schwächen gut gefördert werden?
- Welche weiterführende Schule sollen wir wählen?… bei Schulschwierigkeiten
… bei Schulschwierigkeiten
- bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten
- bei Fragen in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration
- bei Unsicherheiten, Prüfungsangst und Schulabsentismus
- bei herausfordernden sozialen Situationen unter Schülerinnen undSchülern in der Schule, z.B. auch schulische Konflikte und Mobbing.
Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung, Tätigkeit und Aufgabenfelder einer Beratungslehrkraft sind in den „Richtlinien für die Bildungsberatung“ festgelegt (VwV vom 13.11.2000, K.u.U., 2000).
Grundlagen
Bestellte Lehrkräfte mit erfolgreich absolvierter 1,5-jähriger Ausbildung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen. Kontinuierliche Weiterbildung in Form von:
Teilnahme an regelmäßigen Fallbesprechungsgruppen unter Leitung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Fachliche Beratung und Begleitung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Teilnahme und Mitwirkung an Netzwerktagen
Grenzen unserer Arbeit
Unsere Beratungsangebote können eine eventuell notwendige Psycho- therapie nicht ersetzen.
Zuständigkeit
Beratungslehrkräfte sind an allgemeinbildenden und beruflichen Schu- len tätig. Eine Beratungslehrkraft kann an ihrer eigenen Schule wie auch an fremden Schulen eingesetzt werden.
Methoden
Persönliches Gespräch
Psychologisch-pädagogische Untersuchungs– und Testverfahren
Vernetzung mit innerschulischen Unterstützerpersonen (z.B. Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkraft) sowie mit externen Beratungsinstitutionen
Kooperation
Bei Bedarf vermitteln wir an die zuständigen Schulpsychologischen Be- ratungsstellen oder andere Fachdienste und unterstützen Ratsuchende bei der Suche nach weiteren, individuell passenden Anlaufstellen.